Aktuelles
Haben Sie Interesse an der Tätigkeit einer Schiedsperson?
Mit Beginn des Jahres 2022 startet eine neue fünfjährige Amtsperiode für die Schiedspersonen der Stadt Dargun. Für die Stadt Dargun bedeutet das, dass mindestens 2 Bewerber für das Amt als Schieds- bzw. stellvertretenden Schiedsperson gesucht werden.
Die Voraussetzungen für die Eignung interessierter Bürgerinnen und Bürger sind im § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz vom 13. September 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 26. Mai 2021 geregelt.
Voraussetzungen sind unter anderem: - vollendete 25. Lebensjahr
- Einwohner der Stadt Dargun
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und durch das Amtsgericht Neubrandenburg in das Amt berufen.
Eine Entsprechende Einführung und Weiterbildung werden durch die Gemeinde organisiert und finanziert.
Ihr Interesse melden Sie bitte: bis spätestens 15.01.2022
Weitere Informationen zur den Auswahlvoraussetzungen erhalten Sie im Ordnungs-, Sozial und Bauamt (Frau Trost), Tel. 039959/25317