| Zum Rechtlichen: Die Eheschließung muss grundsätzlich bei dem Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten angemeldet werden, haben beide Verlobte unterschiedliche Wohnsitze, besteht zwischen den beiden Standesämtern die freie Wahl. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate lang gültig. Soll die Ehe in einem anderen als dem anmeldenden Standesamt geschlos- sen werden, so werden die Unterlagen von dem Anmeldestandesamt weitergeleitet. Das Brautpaar sollte aber mit dem eheschließenden Standesamt den Termin vorher abstimmen. Es entstehen bei beiden Standesämtern Gebühren.
| | | Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie in jedem Falle: 1. Ihren Ausweis 2. Von Ihrem zuständigen Einwohner- meldeamt eine Bescheinigung, wo Sie wohnen und welchen Familienstand Sie haben (Aufenthaltsbescheinigung) 3. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei dem Standes- amt Ihres Geburtsortes erhältlich) Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich: 1. Eine Eheurkunde der Vorehe 2. Das entsprechende Scheidungsur- teil oder als Witwe/Witwer die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten wenn nicht bereits die Auflösung der Ehe auf der Eheurkunde vermerkt ist.
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